Private Krankenversicherung

Wie viel kostet eine Private Krankenversicherung?

Der Beitrag in der PKV richtet sich grundsätzlich nach folgenden Kriterien:
Eintrittsalter, Tarif/Versicherer, aktueller Gesundheitszustand und persönlicher Bedarf und Vorlieben Außerdem unterscheidet man zwischen verschiedenen Berufsgruppen:

  • Arbeitnehmer zahlen zunächst den vollen Betrag, den sie jedoch bis zu 50 % vom Arbeitgeber als Arbeitgeberzuschuss zurückerhalten.
  • Beamte erhalten vom Dienstherrn eine Beihilfe zu ihren Krankenleistungen. Daher müssen sie auch nur den Prozentsatz versichern, der von der Beihilfe nicht gedeckt ist.
  • Selbstständige müssen für ihre Beiträge in der Regel selbst aufkommen.

Was bedeutet es, privat krankenversichert zu sein?

Im Gegensatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung handelt es sich bei der PKV nicht um einen Zweig der Sozialversicherung. Sie ist eine Versicherung auf freiwilliger Basis, deren Mindeststandards frei gewählt werden können. Die GKV ist somit eine gesetzliche Mitgliedschaft, während es sich bei einer PKV um einen privatrechtlichen verbindlichen Vertrag handelt.

Welche Vorteile hat eine PKV?

Vor allem die Möglichkeit, sich den Versicherungsschutz selbst zusammenzustellen und damit z.B. bessere Leistungen beim Haus-, Fach- oder Zahnarzt und im
Krankenhaus zu erhalten, gehört zu den Vorteilen einer PKV. Des Weiteren sind die Beiträge der PKV einkommensunabhängig. Im Falle einer Gehaltserhöhung steigen sie, im Gegensatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung, nicht an.

Was bedeutet Selbstbeteiligung bei einer PKV?

Grundsätzlich versteht man im Versicherungswesen unter Selbstbeteiligung (auch: Selbstbehalt, Eigenanteil, Kostenbeteiligung, Zuzahlung oder Franchise) den Anteil, der im Versicherungsfall vom Versicherungsnehmer selbst getragen werden muss (entweder jährlich, prozentual oder pro Schadensfall).

Fakten die für eine PKV sprechen:

  • Geringe Beschwerdequote: 0,013%
  • Starke Leistung: Über 25 Mrd. € ausgezahlte Versicherungsleistungen p.a.
  • Verantwortung: PK-Versicherte entlasten das Versicherungssystem um 1.742 Mrd. und damit die nachfolgende Generation
  • Wunschversicherung: 17 Mio. würden gerne in die PKV wechseln
  • Zukunftssicher: 87,7% der erwirtschafteten Überschüsse werden für die Versicherten eingesetzt

Quelle: Verband der Privaten Krankenversicherung

Wie kann ich von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln?

Der Wechsel von der Gesetzlichen Krankenversicherung in die PKV ist grundsätzlich unter folgenden Voraussetzungen möglich: Während Beamte jederzeit wechseln können, müssen Arbeitnehmer ein Mindestbruttoeinkommen aufweisen. Außerdem ist eine Prüfung des Gesundheitszustandes nötig.

Wie komme ich aus der PKV in die gesetzliche Krankenversicherung zurück?

In bestimmten Fällen muss man von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren. Beispiele hierfür sind:

  • Wenn das Gehalt unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze sinkt (z. B. durch Teilzeit)
  • Wenn die Jahresarbeitsentgeltgrenze steigt und das Einkommen damit unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze rutscht
  • Bei Arbeitslosigkeit
  • Studenten und Azubis
  • In einzelnen Fällen ist eine Befreiung möglich und die Person kann weiterhin privat versichert bleiben.

In einzelnen Fällen ist eine Befreiung möglich und die Person kann weiterhin privat versichert bleiben.

95% der Privatversicherten fühlen sich medizinisch sehr gut versorgt.

Was muss bei der Nachversicherung von Neugeborenen beachtet werden?

Neugeborene müssen innerhalb von zwei Monaten rückwirkend bei der jeweiligen privaten Krankenversicherung nachgemeldet werden. Dann besteht vollständiger Versicherungsschutz ab Vollendung der Geburt. Die Leistungen des Versicherungsschutzes dürfen den des privat versicherten Elternteils nicht
übersteigen!

Neugeborene können auch bei einem anderen Versicherer versichert werden, insofern dies dort angeboten wird. Voraussetzung ist dann eine Risikoprüfung anhand der Ergebnisse der durchgeführten U-Untersuchungen.

Die gleichen Regeln gelten im Falle einer Adoption. Hierbei kann je nach Gesundheitszustand der Versicherer Beitragszuschläge (max. 100 %) fordern.

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